Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau
Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Groß-Gerau gelten für alle Veranstaltungen und werden mit der Anmeldung anerkannt. Jede Anmeldung, zu einer Veranstaltung der KVHS Groß-Gerau bedarf der Annahme durch die Kreisvolkshochschule.
Anmeldung
Für alle Veranstaltungen der KVHS Groß-Gerau ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Anmeldevordruck finden Sie am Ende dieses Heftes. Bitte senden Sie diesen ausgefüllt an die Kreisvolkshochschule. Sie können sich auch bequem per Internet bei uns anmelden: www.kvhsgg.de, auch die telefonische Anmeldung, die Anmeldung per Email oder per Fax ist möglich. Um Ihnen mehr Sicherheit bei der Belegung des/der richtigen Kurse/s oder Veranstaltung zu geben, bieten wir Ihnen einen umfangreichen Beratungsservice durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVHS Groß-Gerau an. Die Beratung ist persönlich bzw. telefonisch während der Öffnungszeiten der Kreisvolkshochschule möglich. In einzelnen Programmbereichen finden darüber hinaus gesonderte Beratungstermine statt (z.B. Sprachberatung); diese Termine können Sie dem Programmheft, der Homepage der KVHS Groß-Gerau bzw. den lokalen Zeitungen entnehmen. Alle Angemeldeten erhalten ca. 6 Tage vor Kursbeginn eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Gebührensatzung
Es gilt die Gebührensatzung für die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau in der Fassung vom 3. Juli 2006. Die Kursgebühr wird von uns in der Regel per Lastschrift nach Kursbeginn eingezogen.
Gebühren
Die Regelgebühr beträgt
- für allgemeine Kurse 2,60 € pro Unterrichtsstunde bei mindestens 8 Teilnehmenden
- für EDV-Kurse 6,50 € pro Unterrichtsstunde bei mindestens 5 Teilnehmenden
Veranstaltungen können in der Regel nur durchgeführt werden, wenn die Mindestzahl von 8 (allgemeine Kurse) bzw. 5 (EDV-Kurse) Personen erreicht ist. Bei einer geringeren Zahl werden höhere Gebühren erhoben. Näheres regelt die Gebührensatzung.
Entgelte
Für einige Kurse und Bildungsurlaube sowie für alle Bildungsreisen werden sogenannte Entgelte erhoben. Diese sind in der Regel nicht ermäßigbar (im Heft mit * gekennzeichnet). Näheres regelt die Entgeltordnung.
Zusatzkosten
Pro Kursveranstaltung wird von jeder/jedem Teilnehmenden ein Verwaltungskostenbeitrag von 1,50 € erhoben. Für einige Veranstaltungen werden weitere Zuschläge für Aufwendungen erhoben.
Gebührenpflicht/Zahlungspflicht
Die Gebührenpflicht/Zahlungspflicht entsteht mit der Annahme der Anmeldung durch die Kreisvolkshochschule. Die Gebühren werden 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bis 7 Tage vor Kurs-/Veranstaltungsbeginn ist eine schriftliche Abmeldung ohne Nennung von Gründen möglich. Damit entfällt auch die Gebührenpflicht.
Gebührenrückerstattung
Die KVHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kurs oder die Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht bzw. wenn die verpflichtete Kursleitung aus Gründen ausfällt, die nicht im Einflussbereich der KVHS liegen. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen in vollem Umfang zurück erstattet. Kursgebühren werden anteilig zurück erstattet ab dem Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abmeldung bei der Kreisvolkshochschule, wenn ein/e Teilnehmende/r wegen längerer Krankheit, Wohnortwechsel und/oder beruflicher Verpflichtungen oder aus vergleichbarem Grund nicht in der Lage ist, weiter an einer Veranstaltung teilzunehmen. Ein entsprechender Nachweis ist notwendig. Keine Erstattung ist möglich bei Wochen-, Wochenend- und Einzelveranstaltungen und wenn der zu erstattende Betrag weniger als 3,00 Euro beträgt. Die Verwaltungsgebühr von 1,50 Euro wird nicht zurück erstattet.
Gebührenermäßigung
In Einzelfällen kann Gebührenermäßigung gewährt werden, wenn die Gebühr für den einzelnen Kurs 25,00 Euro übersteigt. Der Antrag ist schriftlich bis zum Kursbeginn zu stellen. Tritt der Grund erst später ein, so ist der Antrag unverzüglich zu stellen. Die erforderlichen Nachweise bzw. Bescheinigungen sind beizufügen. Bitte beachten Sie, dass manche Preise außer der Gebühr auch Zuschläge für Zusatzkosten (Material u. ä.) enthalten. Diese Zuschläge sind nicht ermäßigungsfähig (siehe § 4 Abs. 4 unserer Gebührensatzung). Die Kreisvolkshochschule akzeptiert nach Einzelfallprüfung folgende Gründe: Gebührenermäßigung um 90% ist möglich für:
- Leistungsempfänger/-innen nach SGB II oder SGB XII
Gebührenermäßigung um 50 % ist z.B. möglich für:
- Angehörige von Haushalten, deren Netto-Einkommen geringer ist als das 2-fache des Hartz IV- Regelsatzes
- Angehörige von Haushalten, die Wohngeld beziehen,
- Angehörige von Haushalten, die Rundfunkgebührenbefreiung erhalten,
- Angehörige von Haushalten, die Kindergeldzuschlag von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten,
- Empfänger/innen von Erziehungsgeld,
- Angehörige von Haushalten, die im Besitz eines Sozialwohnungsberechtigungsscheines sind,
- Angehörige von Haushalten, die BAFöG beziehen,
- Angehörige von Haushalten, die berechtigt sind, eine ermäßigte Kindergartengebühr zu zahlen.
Familienrabatt
Wenn mehrere Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts im gleichen Semester Kurse besuchen, wird auf den jeweils günstigeren Kurs eine Ermäßigung von 50% gewährt (gilt nicht für Kurse der Deckungsbeitragsstufe 3, die im Programmheft mit einem Stern gekennzeichnet sind).
Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem aktuellen Programmheft. Kursleitende sind zur Abgabe von Zusagen, Annahme von Rücktritten oder zu Aussagen, die eine Änderung der Vertragsbedingungen und somit der Geschäftsordnung beinhalten, nicht berechtigt. Anträge auf Änderungen bedürfen immer der Schriftform und sind direkt bei der Kreisvolkshochschule zu stellen.
Versicherungsschutz und Haftung
Die Teilnehmer/innen und Kursleiter/innen sind gegen Unfall beim Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, versichert (dies gilt in der Regel nicht für Studienreisen). Es besteht für die Teilnehmer/innen und Kursleiter/innen allerdings keine Sachkostenversicherung. Teilnehmer/innen, die im Rahmen der Veranstaltungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Einrichtungsgegenstände oder Geräte beschädigen, haften dafür persönlich.
Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Das Kopieren eingesetzter EDV-Software ist verboten. Ohne Genehmigung darf ausgeteiltes Lehrmaterial nicht vervielfältigt werden.
Datenschutz
Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Datenschutzgesetz nur VHS-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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