Kreisvolkshochschule Groß-Gerau

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Gesetze - Satzungen

Die Kreisvolkshochschule Groß-Gerau ist eine öffentliche Bildungsinstitution nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz. Dieses Gesetz und in unserer Form als Eigenbetrieb das Eigenbetriebsgesetz sind die unmittelbaren rechtlichen Grundlagen für unsere Arbeit.

Gesetzlicher Träger der Kreisvolkshochschule ist der Kreis Groß-Gerau. Deshalb beschließt der Kreistag - auf der Grundlage des Weiterbildungsgesetzes - weitere wichtige Grundlagen wie z.B. die Betriebssatzung.

Wichtig für Außengeschäfte ist die Vertretungsberechtigung. Sie regelt, welche/r Mitarbeiter/in der Kreisvolkshochschule, welche Geschäfte abschließen, Aufträge vergeben darf.  

In einem öffentlichen Betrieb wird vieles per Satzung bzw. Geschäftsordnung geregelt. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten unserer "Regelwerke".